Kurzarbeit

Fakten zur Kurzarbeit

Unter Kurzarbeit versteht man die vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit in einem Betrieb aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls. Von Kurzarbeit kann entweder der gesamte Betrieb oder auch nur Teile des Betriebes betroffen sein. Die von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer arbeiten dabei entweder weniger oder gar nicht. Hierbei richtet es sich nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen, ob ein Arbeitgeber Kurzarbeit einführen darf und ob sich bei dieser der Arbeitsentgeltanspruch für die Arbeitnehmer entsprechend ändert. Kurzarbeit kann bei vorübergehendem Arbeitsausfall Kündigungen vermeiden.

Kurzarbeitergeld vom Arbeitsamt

Arbeitnehmer, die durch Kurzarbeit betroffen sind, können unter bestimmten Vorraussetzungen Ersatzleistungen aus der Arbeitslosenversicherung beanspruchen. Diese Ersatzleistungen nennt man Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld beträgt in der Regel etwa 60% des Nettoentgeltes. Für diese Leistungen ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig.

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