Arbeitsgericht

Informationen zum Arbeitsgericht

Das Arbeitsgericht ist in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zuständig. Weiterhin entscheidet das Arbeitsgericht bei Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien. Die entscheidende Instanz des Arbeitgerichts ist die Kammer. Sie besteht aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern. Von den ehrenamtlichen Richtern stammt einer aus der Reihe der Arbeitnehmer und der andere aus dem Kreis der Arbeitgeber.

 

Gütetermin vor Arbeitsgericht

Ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht wird in der Regel mit einem Gütetermin vor dem Kammervorsitzenden ohne die ehrenamtlichen Richter eingeleitet. Bei diesem Termin wird die Sach- und Rechtslage geklärt. Weiterhin soll versucht werden, eine schnelle gütliche Einigung zu erzielen. Scheitert dieser Termin, findet ein weiterer Termin, der so genannte Kammertermin, vor der gesamten Kammer statt. Dieser Termin beim Arbeitsgericht muss von beiden Parteien schriftlich vorbereitet werden.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kanzlei Bendfeldt aus Hannover gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!