Arbeitskampf
Fakten zum Arbeitskampf
Der Arbeitskampf ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht und bezeichnet Maßnahmen von der Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite zur Regelung von Interessenkonflikten. Maßnahmen des Arbeitskampfes können beispielsweise Streiks oder Aussperrungen sein. Im Arbeitskampf gelten Streiks, die politische Ziele verfolgen oder Solidaraktionen darstellen, als rechtswidrig. Sogenannte „wilde Streiks“, die ohne gewerkschaftliche Autorisierung geführt werden, sind ebenso rechtswidrig und können den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung berechtigen. Betriebsräte besitzen nicht das Recht, Arbeitskämpfe zu führen.
Keine Arbeitsentgeltzahlung während des Arbeitskampfes
Während des Arbeitskampfes ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Arbeitsentgelt zu zahlen. Hierbei zählt der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“. Mitglieder von Gewerkschaften beziehen dann Unterstützungsleistungen aus der Streikkasse. Aufgrund der Tarifautonomie hat der Staat im Arbeitskampf seine Neutralität zu wahren. Das bedeutet, dass Streikende und Ausgesperrte während des Arbeitskampfes kein Arbeitslosengeld I beziehen dürfen. Das gilt auch dann, wenn diese keine Unterstützung durch die Gewerkschaft beziehen. Die Tarifautonomie hat ihre Grundlage in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz.
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