Arbeitspapiere

Fakten zu Arbeitspapieren

Unter Arbeitspapieren versteht man zunächst einmal alle Unterlagen und Dokumente, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses übergeben muss. Dies sind:

  • Der Sozialversicherungsausweis
  • Die Lohnnachweiskarte (nur im Baugewerbe)
  • Das Gesundheitszeugnis (bei Tätigkeit im Lebensmittelbereich)
  • Die Gesundheitsbescheinigung (bei Jugendlichen)
  • Die Arbeitserlaubnis bzw. Arbeitsberechtigung (bei Ausländern aus Nicht-EU-Staaten)

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen die Arbeitspapiere dem Arbeitnehmer wieder ausgehändigt werden. Zusätzlich zu den oben genannten sind dies:

  • Das Arbeitszeugnis
  • Die Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III
  • Die Lohnsteuerbescheinigung
  • Der Sozialversicherungsnachweis
  • Die Urlaubsbescheinigung
  • Unterlagen über die Betriebliche Altersversorgung

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kanzlei Bendfeldt aus Hannover gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!