Arbeitspapiere
Fakten zu Arbeitspapieren
Unter Arbeitspapieren versteht man zunächst einmal alle Unterlagen und Dokumente, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses übergeben muss. Dies sind:
- Der Sozialversicherungsausweis
- Die Lohnnachweiskarte (nur im Baugewerbe)
- Das Gesundheitszeugnis (bei Tätigkeit im Lebensmittelbereich)
- Die Gesundheitsbescheinigung (bei Jugendlichen)
- Die Arbeitserlaubnis bzw. Arbeitsberechtigung (bei Ausländern aus Nicht-EU-Staaten)
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen die Arbeitspapiere dem Arbeitnehmer wieder ausgehändigt werden. Zusätzlich zu den oben genannten sind dies:
- Das Arbeitszeugnis
- Die Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III
- Die Lohnsteuerbescheinigung
- Der Sozialversicherungsnachweis
- Die Urlaubsbescheinigung
- Unterlagen über die Betriebliche Altersversorgung
Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kanzlei Bendfeldt aus Hannover gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!