Arbeitsschutz

Fakten zum Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz ist im Arbeitsschutzgesetz geregelt. Ziele dieses Gesetzes sind die Verhütung von Arbeitsunfällen und der Gesundheitsschutz. Im Sinne des Arbeitsschutzes hat der Arbeitgeber für eine regelmäßige Unterweisung seiner Arbeitnehmer zu sorgen. Er kann Aufgaben und Pflichten auf geeignete Mitarbeiter übertragen, hat aber die Verpflichtung, die Erfüllung der Aufgabe zu kontrollieren. Aus dem Arbeitsschutz ergibt sich weiterhin auch für die Mitarbeiter die Verpflichtung, Hinweise des Arbeitgebers zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass durch Ihre Tätigkeit andere Personen nicht gefährdet werden. Weiterhin sind sie verpflichtet, festgestellte Mängel, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit haben könnten, dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen.Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kanzlei Bendfeldt aus Hannover gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!