Arbeitsunfähigkeit
Fakten zur Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht in der Lage ist, seine zuletzt ausgeübte oder eine ähnliche Beschäftigung auszuüben. Nicht beachtet wird dabei, ob der Versicherte noch in der Lage ist, eine sonstige Tätigkeit zu verrichten. Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn sich der Arbeitnehmer im Krankenhaus oder zur medizinischen Rehabilitation befindet. Die „Arbeitsrechtlichen Richtlinien“ (AURL) in der Fassung vom 1. Dezember 2003 regeln die Detailfragen zur Arbeitsunfähigkeit.
Folgen der Arbeitsunfähigkeit
Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber unverzüglich von seiner Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis setzen. Ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitnehmer in der Regel eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorlegen. Während der Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt 6 Wochen lang weiter zahlen (Entgeltfortzahlungsgesetz). Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen an, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse.
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