Befristung des Arbeitsverhältnisses
Fakten zur Befristung eines Arbeitsverhältnisses
Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist die Vereinbarung, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt oder durch Eintritt einer Bedingung enden soll, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. Die Befristung ist neben der Kündigung ein eigenständiger Beendigungstatbestand für ein Arbeitsverhältnis.
Gesetze zur Befristung eines Arbeitsverhältnisses
Die Befristung des Arbeitsverhältnisses ist nur aufgrund eines Gesetzes, wie des Teilzeit- und Befristungsgesetzes oder des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, zulässig. Die unzulässige Befristung hat zur Folge, dass der Arbeitsvertrag wirksam bleibt und als auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt. Befristete Arbeitsverhältnisse sind bis zu ihrem Ablauf nicht ordentlich kündbar. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jedoch immer möglich.
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