Dienstwagen
Fakten zum Dienstwagen
Der Dienstwagen wird immer mehr ein Gegenstand ausführlicher Verhandlungen bei der Neueinstellung von Mitarbeitern. Der Dienstwagen wird weniger als Prestigeobjekt betrachtet, sondern tendenziell eher als wirtschaftlicher Vorteil insbesondere dann, wenn er auch zu privaten Zwecken benutzt werden darf und somit die Anschaffung eines eigenen Autos nicht mehr notwendig ist. Der Dienstwagen wird somit immer häufiger Objekt, arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen.
Arbeitsrechtliche Fragen zum Dienstwagen
– Was versteht man unter einem Dienstwagen?
– Wer hat Anspruch auf welchen Dienstwagen?
– Darf der Mitarbeiter den Dienstwagen auch für private Fahrten benutzen?
– Wer trägt die Kosten des Dienstwagens?
– Wer haftet im Schadensfall?
– Ist bei einem Unfall mit dem Dienstwagen die Polizei hinzuziehen?
– Was geschieht mit dem Dienstwagen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
– Kann ein Dienstwagen unter den Vorbehalt der Freiwilligkeit gestellt werden?
– Kann ein Dienstwagen unter den Vorbehalt der jederzeitigen Widerruflichkeit gestellt werden?
– Ist ein Dienstwagen auch während des Urlaubs, im Krankheitsfall und während der Mutterschutzfristen zu belassen?
– Wie ist die Möglichkeit der Privatnutzung zu versteuern?
– Sind Zuzahlungen für einen besseren Fahrzeugtyp oder eine gehobene Ausstattung möglich?
Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kanzlei Bendfeldt aus Hannover gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!