Einstellung von Mitarbeitern
Fakten zur Einstellung von Mitarbeitern
Die Einstellung von Mitarbeitern wird durch arbeitsrechtliche Gesetze vorgegeben. Die Parteien des Arbeitsvertrages vereinbaren, welches Recht auf den Vertrag Anwendung findet. Wird keine Rechtswahl getroffen, so unterliegt der Arbeitsvertrag dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet.
Arbeitsrechtliche Vorschriften zur Einstellung von Mitarbeitern
In Deutschland gibt eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Vorschriften, so z.B. das Lohnfortzahlungsgesetz, das Bundesurlaubsgesetz, das Gesetz über die Fristen der Kündigung von Angestellten, das Kündigungsschutzgesetz, die Arbeitszeitordnung, das Mutterschutz- und das Jugendarbeitsschutzgesetz.
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