Insolvenz

Fakten zur Insolvenz

Als Insolvenz wird die Situation eines Schuldners bezeichnet, der seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr erfüllen kann. Gekennzeichnet wird Die Insolvenz durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.

Unterscheidung von Insolvenzarten

Es wird zwischen zwei Insolvenzarten unterschieden:

  • Die Insolvenz juristischer Personen (Regelinsolvenz)
  • Die Insolvenz natürlicher Personen (Privatinsolvenz)

Vermeidung einer Insolvenz

Eine drohende Insolvenz kann durch folgende Möglichkeiten abgewendet werden:

– Verhandlungen mit den Gläubigern des Schuldners, um einen Schuldenerlass (ganz oder teilweise), eine Ratenzahlung oder eine Stundung zu erzielen.

– Die Bürgschaft einer zahlungsfähigen Dritten Partei, etwa eines Verwandten oder eines Kreditinstituts.

Das Insolvenzverfahren

Erst wenn die Möglichkeiten der Vermeidung einer Insolvenz erfolglos geblieben sind, schließt sich gegebenenfalls ein Insolvenzverfahren an. Auf das Insolvenzverfahren finden die Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO) Anwendung.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kanzlei Bendfeldt aus Hannover gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!