Insolvenz
Fakten zur Insolvenz
Als Insolvenz wird die Situation eines Schuldners bezeichnet, der seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr erfüllen kann. Gekennzeichnet wird Die Insolvenz durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
Unterscheidung von Insolvenzarten
Es wird zwischen zwei Insolvenzarten unterschieden:
- Die Insolvenz juristischer Personen (Regelinsolvenz)
- Die Insolvenz natürlicher Personen (Privatinsolvenz)
Vermeidung einer Insolvenz
Eine drohende Insolvenz kann durch folgende Möglichkeiten abgewendet werden:
– Verhandlungen mit den Gläubigern des Schuldners, um einen Schuldenerlass (ganz oder teilweise), eine Ratenzahlung oder eine Stundung zu erzielen.
– Die Bürgschaft einer zahlungsfähigen Dritten Partei, etwa eines Verwandten oder eines Kreditinstituts.
Das Insolvenzverfahren
Erst wenn die Möglichkeiten der Vermeidung einer Insolvenz erfolglos geblieben sind, schließt sich gegebenenfalls ein Insolvenzverfahren an. Auf das Insolvenzverfahren finden die Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO) Anwendung.
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