Jugend- und Auszubildendenvertretung
Fakten zur Jugend- und Auszubildendenvertretung
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) hat die Aufgabe, Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende, Praktikanten und Werkstudenten unter 25 Jahren in Betrieben und Behörden zu vertreten. Diese Personengruppe ist daher auch für die Jugend- und Auszubildendenvertretung wahlberechtigt. Das Bestehen eines Betriebsrates ist für die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung jedoch eine zwingende Vorraussetzung. Die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung finden alle zwei Jahre in einem Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. November statt
Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung arbeitet eng mit dem Betriebsrat oder aber mit der Personalvertretung zusammen und hat folgende Aufgaben:
- die Wahrnehmung der Belange der Auszubildenden;
- die Anregung von Maßnahmen beim Betriebsrat oder der Personalvertretung (insbesondere zu Ausbildung, Übernahme oder Gleichstellung der Geschlechter);
- die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und sonstigen Vorschriften;
- Herantragen von Anregungen und Vorschlägen der Auszubildenden an den Betriebs-/Personalrat;
- die Unterstützung der Integration ausländischer Auszubildender;
- die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für Probleme der Auszubildenden;
Rechte der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- die Teilnahme an Betriebs- bzw. Personalratssitzungen
- die Teilnahme an Ausschusssitzungen des Betriebsrates
- die Teilnahme an Besprechungen zwischen Betriebs-/Personalrat und Arbeitgeber
- die Durchführung von Jugend- und Auszubildendenversammlungen
- die Durchführung von Jugend- und Auszubildendenvertretungssitzungen
- das Abhalten von Sprechstunden
- die Teilnahme an erforderlichen Schulungen auf Kosten des Arbeitgebers
- die Teilnahme an Einstellungsgesprächen
- evtl. Freistellungen
Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kanzlei Bendfeldt aus Hannover gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!