Personalrat

Fakten zum Personalrat

Der Personalrat bzw. die Personalvertretung vertritt die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Hierbei ist der Personalrat vergleichbar mit der Arbeitnehmervertretung bzw. des Betriebsrates in der Privatwirtschaft.

Aufgaben des Personalrats

  • Überwachung der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und –schutzvorschriften.
  • Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden aus den Reihen der Mitarbeiterschaft und die Pflicht diese beim Dienststellenleiter vorzutragen.
  • Mitwirkung bei der Eingliederung und Förderung von schwerbehinderten Menschen.
  • Durchführungen von Personalversammlungen.
  • der Personalrat hat in einigen Bundesländern bei Einstellungen das Recht, im Interesse der Beschäftigten, an Vorstellungsgesprächen teilzunehmen (gilt nicht in Bundesdienststellen).
  • der Personalrat kann zu innerdienstlichen Prüfungen beratend eingreifen.
  • der Personalrat ist zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes hinzuzuziehen;
  • mindestens vierteljährlich, in einzelnen Ländern monatlich, finden gemeinsame Besprechungen des Personalrats mit dem Leiter der jeweiligen Dienststelle statt.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kanzlei Bendfeldt aus Hannover gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!