Autokauf

Fakten zum Autokauf

Ein Autokauf ist rechtlich ein Kaufvertrag. Der Vertrag entsteht durch den Austausch von Leistung und Gegenleistung. Beim Autokauf sind dies die Übergabe des Fahrzeugs gegen Zahlung des Kaufpreises.

Kaufvertrag beim Autokauf wird empfohlen

Bei einem Autokauf ist ein schriftlicher Kaufvertrag nicht gesetzlich vorgeschrieben. Er ist jedoch empfehlenswert.

Inhalt des Kaufvertrages beim Autokauf

  • Name des Herstellers und des Fahrzeugtyps
  • Fahrgestell-Nummer und die Nummer des Fahrzeugbriefes oder der Zulassungsbescheinigung
  • Tag der Erstzulassung
  • Kilometerstand
  • Zahl der Vorbesitzer
  • nächster Termin zur Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Bestätigung, dass das Fahrzeug unfallfrei ist, bzw. genaue Beschreibung der Art des Schadens der Höhe der Reparaturkosten
  • Bestätigung, dass das Fahrzeug nicht gewerblich eingesetzt wurde
  • Genaue Beschreibung etwaiger Mängel

Hinsichtlich der Rechte bei Mängeln bestehen Unterschiede zwischen dem Kauf vom Händler und dem Kauf von einer Privatperson. Der Händler kann im Gegensatz zur Privatperson die Haftung bei Mängeln nicht wirksam vertraglich ausschließen. Eine Privatperson haftet für Mängel trotz Haftungsausschlusses, wenn sie den Mangel gekannt hat (arglistige Täuschung).

Unsere Kontaktdaten beim Thema Autokauf

Wir beraten und unterstützen Sie kompetent und ausführlich bei Fragen die das Thema Autokauf betreffen. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten:

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